Sollte ein Fahrradrahmen der Marke Radon oder Cube brechen, werden wir entweder den gebrochenen Rahmen komplett bzw. das gebrochene Rahmenteil (bei Fullys) ersetzen. Wir behalten uns vor, den Rahmen bzw. das Rahmenteil durch ein Nachfolgemodell zu ersetzen. Voraussetzung ist ein normaler, den Herstellervorgaben entsprechender Einsatz des Fahrrads. Rahmenbrüche die durch äußere Einflüsse (wie z.B. Sturzschäden) hervorgerufen wurden, werden von der Garantie nicht abgedeckt. Die Garantiezeiten gelten für den Erstkäufer.
Garantiezeit für die Leistungen:
| Werkstoff Aluminium | Werkstoff Carbon | |
| Radon | 6 Jahre | 3 Jahre |
| Cube | 6 Jahre | 3 Jahre |
Bei Rahmen oder Rahmenteilen, die nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist innerhalb unserer Herstellergarantie ersetzt werden, müssen alle zusätzlich anfallenden Kosten für Umbauten, Versand oder dem Austausch von Teilen aus Kompatibilitätsgründen von Käuferseite getragen werden!
Sonderfall Radon: Für das Modell Swoop 200 und alle Dirtbikes, sowie für alle den Rahmentausch betreffende Anbauteile gilt diese erweiterte Garantie nicht.
Sonderfall Cube: Für die Modelle Fritzz, Hanzz, Two15, für alle Dirtbikes, sowie für alle den Rahmentausch betreffende Anbauteile gilt diese erweiterte Garantie nicht. Hier gelten die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Ausgeschlossen von der Gewährleistung und Garantie sind auch Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch (z.B. Verwendung eines Standardrahmens als Dirtbike. Einbau einer Doppelbrückengabel, Erweiterung des Federwegbereiches, Überbeanspruchung durch Sprünge, etc). Umbauarbeiten außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) werden nicht kostenlos durchgeführt oder erstattet.
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