Grundsätzlich haben Sie auf alle Artikel eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Sollte sich in dieser Zeit ein Mangel zeigen, können Sie eine Nacherfüllung verlangen:
- Reparatur
- Ersatzlieferung
Ist die von Ihnen gewünschte Art der Nacherfüllung jedoch unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, kann bike-discount.de diese ablehnen und die andere Form der Nacherfüllung wählen.
Innerhalb der ersten 12 Monate nach Auslieferung der Ware wird davon ausgegangen, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Davon ausgenommen sind durch äußere Einflüsse entstandene Schäden oder normaler Verschleiß. Nach diesen 12 Monaten kommt es zur sogenannten Beweislastumkehr.
Nach Ablauf der ersten 12 Monate müssen Sie nachweisen, dass der Artikel bereits bei Auslieferung einen versteckten Mangel aufwies, der sich erst nach dieser Zeit offenbart hat.
BITTE BEACHTEN!
Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Insbesondere deckt sie keine durch äußere Einflüsse entstandenen Schäden (z.B. Stürze) oder einen normalen Verschleiß (z.B. bei Reifen, Bremsbelägen, usw.) ab.